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Als Eltern sind die Personen zu verstehen, die ein (Pflege) Kind gemeinsam erziehen und betreuen, i.d. Regel (Pflege) Mütter und (Pflege) Väter. Eltern werden als Einzel-Personen gezählt. (Eltern = 2 Personen)
Wenn sich mindestens ein Elternteil nach außen als lesbisch, schwul, bisexuel oder transgender definiert.
Personen, die selbst oder deren Eltern nicht in Deutschland geboren sind.
z.B. Personen mit niedrigen Bildungsabschlüssen, die keinen oder einen einfachen Hauptschulabschluss bzw. keinen Berufsabschluss besitzen, obwohl sie dies bezogen auf ihr Alter könnten.
z.B. personen mit SGB III- Bezug oder Kindergeldzuschlag- Bezieher.
Personen mit unsicherem Aufenthaltsstatus
z.B. personen von Netzwerkpartnern, Fachleuten, etc.