Gezählt wird die Fallzahl, d. h. die Anzahl der Schüler/innen, die die Einzelfallberatung in Anspruch genommen hat, nicht die Anzahl, wie häufig eine Beratung stattgefunden hat. Beispiel: Wenn sich eine Schülerin in einer Krisensituation befindet und sich über einen längeren Zeitraum mit ihren persönlichen, schulischen oder familiären Schwierigkeiten an die Jugendsozialarbeit wendet, beträgt die Fallzahl dennoch eins.